Bekanntmachung über die Anwendung herabgesetzter Wirbelschleppenstaffelung gemäß RECAT-EU
Vom 18.12.2019 (NfL 1-1810-19)
Auf Grund des § 31 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), gibt die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hiermit die Anwendung herabgesetzter Wirbelschleppenstaffelung gemäß RECAT-EU bekannt:
1.Betrieb nach RECAT-EU (European Wake Re-Categorisation)
Beim Verfahren RECAT-EU handelt es sich um ein durch EUROCONTROL erarbeitetes und durch EASA bestätigtes Konzept zur Verringerung der derzeitigen Wirbelschleppen-Mindeststaffelungswerte. Es gelten an- und abflugseitig und bis MAX FL 110 reduzierte Wirbelschleppen-Mindeststaffelungswerte nach dem Verfahren RECAT-EU. Betroffen sind folgende Luftfahrzeugmuster (alle Versionen der nachfolgend aufgeführten Muster): A300, B757 und B767.
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