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Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Änderung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)
Vom 7. Juni 2019 (NfL 2-480-19)
Die NfL II-70/04 „Bekanntmachung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)“ vom 01. August 2004 wird auf Grund der Einführung einer neuen höchstzulässigen Abflugmasse von 600 kg für Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber (650 kg für Wasser-und Amphibien-Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber) wie folgt geändert:
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