Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder
zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtveranstaltungen)
NfL 1-1533-19 vom 15. Januar 2019
I. Genehmigung
1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Grundlagen
2. Begriffsbestimmungen
3. Erteilung der Genehmigung
3.1 Antrag
3.2 Auflagen
4. Weitere Auflagen und Hinweise
4.1 Versicherungen
4.2 Veranstaltungsleiter
4.3 Vorführpersonal
4.4 Voraussetzungen zur Durchführung von Vorführ- oder Wettbewerbsflügen
4.5 Abnahmeflüge
4.6 Vorbereitung des Veranstaltungsgeländes und Durchführung der Veranstaltung
4.7 Notfallplanung
4.8 Unfallmeldung
II. Sicherheitsauflagen im Einzelnen
1. Einsatzbesprechung
2. Mindestabstände zu den Zuschauern
3. Mindestflughöhen
4. Höchstfluggeschwindigkeiten
5. Mindestwetterbedingungen
III. Sonderbestimmungen
1. Kunstflug mit strahlgetriebenen Flugzeugen
2. Strahlgetriebene Flugzeuge
3. (Formations-) Verbandskunstflug
4. Besatzungsmitglieder
5. Sprungfallschirmführer
6. Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) mit mehr als 25 kg Höchstmasse
7. Normalflugbetrieb
8. nicht an Vorführungen beteiligte Luftfahrzeuge
IV. Anlagen
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