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Bekanntmachung
über Durchführung des Flugberatungsdienstes in Deutschland
Vom 5. März 2018 (NfL 1-1257-18)
1. Vorschriften und Rechtsgrundlagen
1.1. Internationale Vorschriften
Der Flugberatungsdienst in Deutschland wird von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entsprechend den Richtlinien und Empfehlungen der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO sowie der europäischen Flugsicherungsorganisation EUROCONTROL durchgeführt.
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