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Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Form der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Steuern unbemannter Fluggeräte gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 Luftverkehrs-Ordnung
Vom 19. Mai 2017 (NfL 2-347-17)
Das Luftfahrt-Bundesamt legt gemäß § 21 d Absatz 5 LuftVO die Form der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Steuern unbemannter Fluggeräte gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 fest und veröffentlicht diese in den „Nachrichten für Luftfahrer“.
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