Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – über die Aufzeichnung von Flugzeiten gemäß Anhang I, FCL.050 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Vom 10. April 2017 (NfL 2-335-17)
Gemäß Anhang I, FCL.050 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 muss ein Pilot verlässliche detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge in der Form und Weise führen, die von der zuständigen Behörde (vgl. FCL.001) festgelegt wurde. Nach dieser Maßgabe wird für Piloten, deren Lizenz von der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – ausgestellt wurde, die folgende Festlegung getroffen:
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