Bekanntmachung
über den Weiterbetrieb von Geräten und Komponenten
oberhalb der von deren Hersteller empfohlenen Betriebszeiten
von in zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO) eingesetzten Luftfahrzeugen
und
Bekanntmachung über die Aufhebung der NfL II-95/00 vom 14.12.2000
und der NfL 2-79-14 vom 04.12.2014
Vom 19. August 2016 (NfL 2-292-16)
1. Grund der Bekanntmachung
Mit der Veröffentlichung der VO (EU) 1321/2014, hier Anhang I, Teil-M, und dessen Änderungen durch die VO (EU) 2015/1088 und VO (EU) 2015/1536 sind u. a. neue Bestimmungen im Hinblick auf die gem. Teil-M, M.A.302, geforderten Instandhaltungsprogramme (IHP) in Kraft getreten, die eine grundlegende neue Bekanntmachung erforderlich machen.
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