Bekanntmachung
der Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und
der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
vom 19. 11. 2008 (BAnz. S. 4670, Beilage 195a)
(Teil 4 der Anlage 2)*
(zurück zu Teil 3 der Anlage 2)
* Unterteilung nicht amtlich
Inhaltsverzeichnis
1 ANWENDUNGSBEREICH UND ZIELSETZUNG
2 BESCHREIBUNG DES BERECHNUNGSVERFAHRENS
3 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSGRÖßEN
3.1 Beurteilungsgrößen
3.2 Überlagerungsverfahren
3.3 Berechnung des Zuschlags für die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtungen („Sigma-Regelung“)
3.4 Berechnung des Zuschlags für die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtungen bei nicht vollständiger Datenlage
4 BEZUGSSYSTEM
4.1 Koordinatensystem
4.2 Streckenkoordinaten
5 LUFTFAHRZEUGKLASSEN
5.1 Klassifizierung
5.2 Fortschreibung der Luftfahrzeugklassen
5.3 Kenngrößen der Luftfahrzeugklassen
5.3.1 Oktavpegel On
5.3.2 Richtungsfaktor Rn
5.3.3 Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF
5.3.4 Zusatzpegel Z(s')
5.3.5 Fluggeschwindigkeit V(s')
5.3.6 Flughöhe H(σ')
5.3.7 Quellhöhe hQ
5.3.8 Standardabweichung Qσ
5.3.9 Verzögerungsstrecke SV
5.4 Daten der Luftfahrzeugklassen
6 FLUGSTRECKEN
6.1 Begriffsbestimmung
6.2 Kenngrößen der Flugstrecken
6.2.1 Flugstreckenbezugspunkt
6.2.2 Flugkorridorbreite b(σ)
6.2.3 Flughöhe HDES(σ)
6.3 Flugstreckenarten
6.3.1 Abflugstrecken
6.3.2 Anflugstrecken
6.3.3 Platzrunden
6.3.4 Flugmanöver an Luft/Boden-Schießplätzen
6.3.5 Hubschrauberstrecken
6.3.6 Rollwege
7 BERECHNUNG DER IMMISSIONSWERTE AN EINZELPUNKTEN
7.1 Modell der Linienschallquelle
7.1.1 Segmentierung der Flugbahn
7.1.2 Generierung von Teilstücken
7.1.3 Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition
7.1.4 Schallleistungsexpositionspegel
7.2 Schallpegelminderung auf dem Ausbreitungsweg
7.2.1 Allgemeines
7.2.2 Richtwirkungsmaß
7.2.3 Abstandsmaß
7.2.4 Luftabsorptionsmaß
7.2.5 Bodendämpfungsmaß
7.2.6 Raumwinkelmaß
7.2.7 Geschwindigkeitsmaß
7.2.8 Berücksichtigung der Topografie
7.3 Berechnung der Beiträge von Hilfsgasturbinen (APUs)
7.4 Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels
7.5 Berechnung von Häufigkeits-Maximalpegelkriterien
7.5.1 Berechnung des Maximalpegels für einen Einzelflug
7.5.2 Berechnung von Pegelhäufigkeitskriterien
8 ERMITTLUNG DER SCHUTZZONEN
8.1 Rechengitter
8.2 Berechnung der Kurvenpunkte
8.3 Besonderheiten im Kurvenverlauf
8.4 Berechnungsprotokoll
8.5 Kartographische Darstellung des Lärmschutzbereiches
8.5.1 Allgemeines
8.5.2 Kartengrundlage
8.5.3 Koordinaten
8.5.4 Datenübergabe
8.5.5 Darstellung des Lärmschutzbereiches
8.5.6 Protokoll zur kartographischen Darstellung
9 ÜBERPRÜFUNG DER SCHUTZZONEN DES LÄRMSCHUTZBEREICHS
10 ARCHIVIERUNG DER BERECHNUNGS- UND KARTOGRAPHIERUNGSUNTERLAGEN
11 LITERATUR
12 VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN UND FORMELZEICHEN
13 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
14 TABELLENVERZEICHNIS
ANHANG: LUFTFAHRZEUGKLASSENDATEN
9 Überprüfung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs
Zur Prüfung der Frage, ob nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs notwendig ist, sind die Werte des äquivalenten Dauerschallpegels an den Kurvenpunkten der bestehenden Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone wie folgt zu vergleichen:
1. Die Kurvenpunkte Pi der Tag-Schutzzone 1 ergeben sich aus der Interpolation nach Abschnitt 8.2. Diese Punkte werden als eine Liste von Koordinatenpaaren (xi,yi,HP) im verwendeten Koordinatensystem nach Abschnitt 8.5.3 dargestellt. An diesen Punkten nimmt der LpAeq,Tag (alt) die für die Tag-Schutzzone 1 spezifizierten Werte an.
2. Bei der Überprüfung wird für die Kurvenpunkte Pi der Tag-Schutzzone 1 basierend auf dem geänderten DES ein äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq,Tag (neu) ermittelt; für die Auswertung wird folgendes geprüft:
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3. Entsprechend ist bei der Überprüfung der Nacht-Schutzzone vorzugehen. Kriterium ist hier ein Vergleich des LpAeq,Nacht ; für die Auswertung wird folgendes geprüft:
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