Bekanntmachung über die Voraussetzungen
zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben und Auflagen
zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln (VFR)
im Luftraum der Klasse C unterhalb Flugfläche 100
vom 18. 4. 2000 (NfL I – 156/00),
geändert durch Bek. vom 28. 4. 2003 (NfL I – 147/03)
Aufgrund des § 26 Abs. 1 und Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung in Verbindung mit Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung macht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Voraussetzung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben und die Auflagen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln im Luftraum der Klasse C bekannt.
1. Voraussetzungen
auf die PDF haben nur Online-Abonnenten Zugriff.