Gesetz
über die Beförderung gefährlicher Güter
(Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)
i. d. F. der Neubekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, ber. 3975),
zuletzt geändert durch Artikel 487 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter. Es findet keine Anwendung auf die Beförderung
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