Luftverkehrsabkommen
der Bundesrepublik Deutschland
mit
Kroatien
Bekanntmachung
über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien
vom 26. 10. 1992 (BGBl. II S.1146)
Durch Notenwechsel vom 31. Juli/5. Oktober 1992 haben sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kroatien darauf verständigt, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossenen Verträge im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas Abweichendes vereinbaren.
Der Bundesminister des Auswärtigen
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