vom 30. 9. 1999 (NfL II – 122/99) *
Nachstehend gibt das Luftfahrt-Bundesamt die vom Deutschen Ultra Leichtflug Verband (DULV) und vom Deutschen Aero Club (DAeC) verfassten Lufttüchtigkeitsforderungen für Rettungsgeräte für Ultraleichtflugzeuge bekannt.
Der Direktor
des Luftfahrt-Bundesamtes
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* Nicht aufgehoben, siehe jedoch neue Bekanntmachung vom 30. August 2017 (Nfl 2-366-17)
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Anhang
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Zulassung
1.3 Musterunterlagen
2. Gestaltung und Bauausführung
2.1 Aufhängung des Rettungsgeräts
2.2 Befestigung des Rettungsgeräts
2.3 Verpackung des Rettungsgeräts
2.4 Auslösung und Entfaltung
2.5 Auslösevorrichtung
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