Bekanntmachung
des Verfahrens für den Aus- und Einbau von Flugmotoren in Motorsegler
vom 26. 3. 2009 (NfL II – 40/09)
Abschnitt I:
Motorsegler, die in den Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 2042/2003 Anhang I (Teil-M) fallen
1. Vorbemerkungen
Diese Bekanntmachung dient dazu, das Verfahren für den Ein- und Ausbau der Triebwerkseinheit, wie es seit Jahren praktiziert wurde, auf die in den Zuständigkeitsbereich der EASA fallenden Motorsegler anwendbar zu machen. Sie gilt ausschließlich für Motorsegler, die mit geringen Änderungen von bereits zugelassenen Segelflugzeugmustern abgeleitet sind oder in ihrer äußeren Form bei eingefahrenem Motor einem Segelflugzeug entsprechen und bei denen der Aus- und Einbau des Flugmotors im Flughandbuch bzw. dem Wartungshandbuch ausreichend beschrieben ist.
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