Bekanntmachung
über das Auftreten von Störungen durch UKW-Rundfunksender
bei der Nutzung von ILS‑Landekurs‑ und VOR‑Empfängern
sowie der Geräteparameter für ILS‑Landekurs‑, VOR- und UKW‑ (VHF‑)
Sende‑ / Empfangsgeräte an Bord von Luftfahrzeugen
vom 11. 5. 2001 (NfL I – 178/01)
1. Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, müssen bereits ab dem 01.01.2001 mit ILS‑Landekurs‑ und VOR‑Empfängern mit erhöhter Störfestigkeit (FM-Immunität) gegenüber UKW‑Rundfunksendern ausgerüstet sein.
2. Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln unter Bedingungen fliegen, für die gemäß „Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge“ (FSAV) § 4 ein VOR-Empfänger vorgeschrieben ist, müssen bei Nutzung nicht-FM‑immuner VOR‑Empfänger seit dem 01.01.2001 mit Störungen bzw. Fehlanzeigen des VOR‑Empfängers rechnen.
Ab dem 31. März 2002
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