Neufassung der Bekanntmachung
der Verfahren zur Meldung von
störenden Flügen militärischer Luftfahrzeuge
vom 13. 2. 1992 (NfL I – 70/92),
zuletzt geändert durch Bek. vom 8. 12. 1993 (NfL I – 360/93)
1. Einführung
Die besondere Aufgabenstellung der Luftstreitkräfte bringt es mit sich, daß Flüge militärischer Luftfahrzeuge auch dann zu Störungen und Beeinträchtigungen führen, wenn alle Flugbetriebsvorschriften eingehalten werden.
Der Bundesminister der Verteidigung ist bemüht, solche Störungen und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.
Etwaige Verstöße gegen Flugbetriebsvorschriften werden geahndet.
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